Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune.
Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Art. 28 Grundgesetz).
Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die sogenannten Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gleich.
Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes besteht nicht.
Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentlich.
Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Der Beginn eines Verfahrens muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Verfahrensdauer kann je nach begleitenden Umständen sehr unterschiedlich sein.
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan, wirksam seit 26.10.2018
5., 6. und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010
Dietersweiler-Lauterbad
Grüntal-Frutenhof
Igelsberg
Kniebis-Zwieselberg
Musbach
Rippoldsau-Holzwald
Rippoldsau-Glaswaldsee
Schapbach-Vor-Seebach
Schapbach-Wildschapbach
Seewald-Göttelfingen-Hochdorf-Schernbach
Seewald-Poppeltal
Seewald-Schernbach-Erzgrube
Legende Flächennutzungsplan
Im Verfahren
8. Änderung Flächennutzungplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt
Rechtskräftige Bebauungspläne
Mit Hilfe einer interaktiven Karte können Bürgerinnen und Bürgern, Bauherren oder Interessierte die rechtskräftigen Bebauungspläne einsehen.
direkt zum GEO-Informations-System
Im Verfahren Derzeit keine aktuellen Beteiligungen.
Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Art. 28 Grundgesetz).
Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die sogenannten Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gleich.
Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes besteht nicht.
Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentlich.
Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Der Beginn eines Verfahrens muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Verfahrensdauer kann je nach begleitenden Umständen sehr unterschiedlich sein.
Vorbereitende Bauleitplanung – Flächennutzungsplan
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan, wirksam seit 26.10.2018
5., 6. und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010
Stadt Freudenstadt
Freudenstadt-WittlensweilerDietersweiler-Lauterbad
Grüntal-Frutenhof
Igelsberg
Kniebis-Zwieselberg
Musbach
Gemeinde Bad Rippolsdau-Schapbach
Rippoldsau-OrtRippoldsau-Holzwald
Rippoldsau-Glaswaldsee
Schapbach-Vor-Seebach
Schapbach-Wildschapbach
Gemeinde Seewald
Seewald-Besenfeld-EisenbachSeewald-Göttelfingen-Hochdorf-Schernbach
Seewald-Poppeltal
Seewald-Schernbach-Erzgrube
Legende Flächennutzungsplan
Im Verfahren
8. Änderung Flächennutzungplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Freudenstadt
Verbindliche Bauleitplanung – Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne
Mit Hilfe einer interaktiven Karte können Bürgerinnen und Bürgern, Bauherren oder Interessierte die rechtskräftigen Bebauungspläne einsehen.
direkt zum GEO-Informations-System
Im Verfahren Derzeit keine aktuellen Beteiligungen.