Zimmer 2.07
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr
Zurzeit geöffnet
Terminvereinbarung für Dienstleistungen im Rathaus verpflichtend
Ab Montag, 09. November ist der Zugang zu sämtlichen Bereichen der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerservice, nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zu allen Ämtern der Verwaltung kann per Telefon oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden.
Grundsätzlich gelten bei Behördengängen die gleichen Abstandsregeln und Hygienestandards, die beim Einkaufen in den Geschäften eingehalten werden müssen, inklusive der Bedeckung von Mund und Nase.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per E-Mail oder Telefon.
- Bau eines Wildgeheges anzeigen
- Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren beantragen
- Baugenehmigung - Vereinfachtes Verfahren beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Brandverhütungsschau
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Sachverständige nach BauSVO - Anerkennung beantragen
- Sachverständige PÜZ-Stelle für Bauprodukte - Anerkennung beantragen
- verfahrensfreie Bauvorhaben
- Vergabe einer Hausnummer