Die Stadt Freudenstadt ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt freudenstadt.de.
Auf freudenstadt.de sind Videos eingebunden, die aktuell nicht mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Freudenstadt erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter christiane.wagner@freudenstadt.de.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelderzu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.5a Verzicht von Schriftgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Darstellung der Marker auf der Karte ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar, da kein Fokus gesetzt werden kann.
(gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Direkt zum Rückmelde-Formular
Falls die Stadt Freudenstadt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt freudenstadt.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf freudenstadt.de noch vorhanden:Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative
/de/Tourismus/Fuer-GeniesserAuf freudenstadt.de sind Videos eingebunden, die aktuell nicht mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Freudenstadt erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter christiane.wagner@freudenstadt.de.
Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Fehlervermeidung in Formularen
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelderzu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Verzicht auf Schriftgrafiken
Auf der Seite Unser Team bleiben nach dem Ausblenden der Bilder nur noch die Überschriften / Bezeichnungen.(gemäß Prüfschritt 1.4.5a Verzicht von Schriftgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Maus nutzbar
Die Darstellung der Marker auf der Karte ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar, da kein Fokus gesetzt werden kann.(gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar
Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Website), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ratsinformationssystem
Auf freudenstadt.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.11.2019 erstellt.Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Gemeinsame Startseite
- Aktuelles
- Neues aus der Stadt
- Notdienste
- Amt für Bildung, Familie und Sport
- Dienstleistungen A-Z
- Stadtportrait
- Shopping, Essen, Trinken
- Kinderbetreuung
- Mietwohnungsbörse
- Unternehmen A-Z
- Tourismus-Portalseite
- Wandern ohne Gepäck
- Für Genießer
- Wellness
- Wandern
- Barrierefrei
- Ihre Nachricht
- Veranstaltungen
- Unser Team
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf freudenstadt.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Direkt zum Rückmelde-Formular
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an wolfgang.fahrner@freudenstadt.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Stadt Freudenstadt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.