Am 04.02.2014 ist der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt zu dem Beschluss gekommen, dass grundsätzlich eine Einigung mit den Mobilfunkbetreiber im Dialogverfahren angestrebt werden soll. Für diesen Zweck wird ein „Runder Tisch“ eingerichtet mit Vertretern der Mobilfunkbetreibern, jeder Fraktion des Gemeinderates, der Verwaltung, des EMF-Institut und sachkundigen Bürgern.
Die Versorgung der mobilen Kommunikation unterhalb der Erdoberfläche ist nicht vorgesehen.
Die Stadt Freudenstadt will dahingehend Einfluss auf die bestehenden und zukünftigen Standorte der Mobilfunkbetreiber nehmen, indem Positivstandorte ausgewiesen werden und das Ziel des Mobilfunkversorgungskonzeptes, eine Strahlenminimierung der Bevölkerung zu erreichen, realisiert wird. Werden die Positivstandorte von den Mobilfunkbetreibern nicht akzeptiert, so ist das Instrument der Veränderungssperre anzuwenden.
Standorte mit Sendeanlagen für das LTE-Netz sollen nur im Außenbereich, in den ausgewiesenen Positivstandorten, genehmigt werden. Ziel der Stadt Freudenstadt ist es, die Basisstationen des Sprachübertragungsnetz GSM und BOS in die Positivstandorte zu verlagern.
Die Stadt Freudenstadt betreibt eine intensive Aufklärung über das Mobilfunkversorgungskonzept. Auch auf die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, auf denen sich bereits Mobilfunkanlagen befinden, soll seitens der Stadt Freudenstadt zugegangen werden, mit der Zielsetzung, die auslaufenden Verträge nicht zu verlängern. Die Sendeanlagen sollen zukünftig in den ausgewiesenen Positivstandorten erstellt werden.
Darüber hinaus sollen Messungen an Orten mit sensibler Nutzung (Kindergärten usw.) erfolgen, um so die Bereiche zu identifizieren, bei denen akuter Handlungsbedarf gesehen wird.
Hier finden Sie einen Auszug aus dem Mobilfunkversorgungskonzept vom Dezember 2013. Alle Dateien sind als PDF zum Herunterladen.
Der Gemeinderat hat dann am 24.07.2018 zum Mobilfunk folgenden Grundsatzbeschluss gefasst
Zielsetzung
der Stadt Freudenstadt ist eine Strahlungsminimierung.Die Versorgung der mobilen Kommunikation unterhalb der Erdoberfläche ist nicht vorgesehen.
Die Stadt Freudenstadt will dahingehend Einfluss auf die bestehenden und zukünftigen Standorte der Mobilfunkbetreiber nehmen, indem Positivstandorte ausgewiesen werden und das Ziel des Mobilfunkversorgungskonzeptes, eine Strahlenminimierung der Bevölkerung zu erreichen, realisiert wird. Werden die Positivstandorte von den Mobilfunkbetreibern nicht akzeptiert, so ist das Instrument der Veränderungssperre anzuwenden.
Standorte mit Sendeanlagen für das LTE-Netz sollen nur im Außenbereich, in den ausgewiesenen Positivstandorten, genehmigt werden. Ziel der Stadt Freudenstadt ist es, die Basisstationen des Sprachübertragungsnetz GSM und BOS in die Positivstandorte zu verlagern.
Die Stadt Freudenstadt betreibt eine intensive Aufklärung über das Mobilfunkversorgungskonzept. Auch auf die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, auf denen sich bereits Mobilfunkanlagen befinden, soll seitens der Stadt Freudenstadt zugegangen werden, mit der Zielsetzung, die auslaufenden Verträge nicht zu verlängern. Die Sendeanlagen sollen zukünftig in den ausgewiesenen Positivstandorten erstellt werden.
Darüber hinaus sollen Messungen an Orten mit sensibler Nutzung (Kindergärten usw.) erfolgen, um so die Bereiche zu identifizieren, bei denen akuter Handlungsbedarf gesehen wird.
Informationsmaterial
Hier finden Sie einen Auszug aus dem Mobilfunkversorgungskonzept vom Dezember 2013. Alle Dateien sind als PDF zum Herunterladen.
- Runder Tisch am 23.06.2014 | Protokoll | PDF (nicht barrierefrei)
- Beratungsvorlage Mobilfunkversorgungskonzept unter dem Aspekt der Strahlungsminimierung GR 04.02.2014 | PDF (nicht barrierefrei)
- Textteil | PDF (nicht barrierefrei)
- Literatur, Kartenverzeichnis | PDF (nicht barrierefrei)
- Lagepläne vorhandener Mobilfunk-Stationen | PDF (nicht barrierefrei)
- gesamt Versorgung GSM | PDF (nicht barrierefrei)
- gesamt Versorgung UMTS | PDF (nicht barrierefrei)
- gesamt Versorgung LTE | PDF (nicht barrierefrei)
- Alle Basisstationen | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept West | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Nord | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Zentrum | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte alle Basisstationen | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte BS01-14 | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte Detail | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte BOS+GSM | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte UMTS | PDF (nicht barrierefrei)
- Mobilfunkversorgungskonzept Mitte Vergleiche | PDF (nicht barrierefrei)
Der Gemeinderat hat dann am 24.07.2018 zum Mobilfunk folgenden Grundsatzbeschluss gefasst
- Grundsatzbeschluss GR 24.07.2018 zum Mobilfunk | PDF (nicht barrierefrei)