Aktuelle Corona-Bestimmungen und Testzentren im Überblick
Erneut hat die Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Wir befinden uns nun in der Warnstufe. Die wichtigsten Änderungen kurz & kompakt, die ab heute gelten:
· Für Übernachtungen gilt die 3G-Regelung. Nicht-immunisierte Gäste müssen beim Check-In und danach aller 3 Tage einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24h sein darf.
· Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen und gastronomischen Einrichtungen durch Beherbergungsgäste richtet sich nach §14 Absätze 1 bis 4 und § 16 Absatz 1. Das heißt …
Innen- und Außenbereich der Gastronomie: 3G. Die Abholung von Speisen und Getränken ist ohne Einschränkungen möglich.
Schwimmbäder mit kontrolliertem Zugang/Sauna: 3G
Dampfbäder, Warmlufträume und ähnliches: 2G
· Unsere Öffentlichen Stadtführungen am Montag und Samstag um 10.30 Uhr finden als 3G-Veranstaltung statt.
· Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen.
· In geschlossenen Räumen und im ÖPNV gilt weiterhin die Maskenpflicht für Alle ab 6 Jahre. Personen ab 18 Jahre müssen hierzu eine FFP2-Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
· Die Tourist-Information, das Besucherzentrum am Kniebis, das Rathaus und die Verwaltungsstellen sind wieder ohne 3G-Nachweis für Jeden offen zugänglich. Eine Terminvereinbarung im Rathaus bzw. den Verwaltungsstellen wird aber weiterhin empfohlen.
· Sofern ein Impf-/Genesenen-/Testnachweis erforderlich ist, ist dieser weiterhin digital zu überprüfen und ein amtliches Ausweisdokument zur Identitätsprüfung vorzulegen.
Bitte beachten Sie zudem, dass in der Ferienzeit der Schülerausweis nicht als Testnachweis gilt!