Hundesteuer - Hund anmelden
Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen beider Sadtverwaltung anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Sie halten einen Hund.
Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen.
Persönliche / Schriftliche Anmeldung: für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ verwenden (das Formular erhalten Sie über unsere Homepage oder als Auslage bei der Stadtverwaltung).
Hier direkt online-termin zu dieser dienstleistung vereinbaren
Online-Anmeldung: für die Online-Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie kein Formular. Die angeforderten Daten werden im Serviceportal „service-bw“ online ausgefüllt und direkt an die Stadtverwaltung übertragen.
Bei Bedarf können Sie das SEPA-Basislastschriftmandat bereits ausgefüllt online einreichen (als Nachricht über Ihr Service-Postfach an den Empfänger „Stadt Freudenstadt“).
Zur Online-Anmeldung gelangen Sie hier
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb des Monats anmelden, in dem die Hundehaltung beginnt, beziehungsweise Sie zuziehen.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
Für Freudenstadt gilt:
96,00 Euro pro Jahr. Für jeden weiteren Hund 192,00 Euro pro Jahr.Hinweise über Hundesteuerbefreiungen finden Sie in unserer Satzung.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde