Abwasser entsorgen
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser. Die Abwässer im Stadtgebiet Freudenstadt sind gemäß der Abwassersatzung ordnungsgemäß zu beseitigen.
Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet.
Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet.
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Technischer Betriebsleiter Stadtentwässerung Freudenstadt
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Kaufmännischer Betriebsleiter Stadtentwässerung Freudenstadt
keine
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe und hoheitliche Tätigkeit der Stadt Freudenstadt. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.
keine
Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erhebt die Stadt Freudenstadt Abwassergebühren. Rückwirkend zum 01.01.2010 hat die Stadt Freudenstadt eine gesplittete Abwassergebühr (getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge und für die anfallende Niederschlagswassermenge) eingeführt. Die Höhe der Gebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) ist, auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation, in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung festgelegt.
- §§ 54 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
- §§ 46 ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
- § 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenerhebung)
- § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenbemessung)
- § 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)
- Grundlagen, Aufgaben und Zielsetzung der Abwasserbeseitigung
- Was geschieht mit unserem Abwasser
- Was gehört nicht ins Abwasser
Verordnung des Umweltministeriums BW über die „dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser“
- Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
- Entwässerungsgenehmigungen
- Finanzwesen Stadtentwässerung Freudenstadt
- Gesplittete Abwassergebühr - Ermittlung/Änderung befestigter Grundstücksflächen für die Niederschlagswassergebühr
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Kanalisation/ Planung/ Bau/ Betrieb und Technik
- Kanalnetz: Kanalrückstau/Kanalunterhaltung/Auskünfte Kanalisation/Kanalpläne
- Kläranlagen
- Rechnungswesen/ Buchhaltung Stadtentwässerung Freudenstadt