Schlachthaus Wittlensweiler
Das Schlachthaus Wittlensweiler kann angemietet werden, um so genannte Hausschlachtungen durchzuführen. Für gewerbliche Schlachtungen kann das Schlachthaus Wittlensweiler nicht zur Verfügung gestellt werden.
Nur Hausschlachtungen, keine gewerblichen Schlachtungen.
Ausgebildeter Metzger muss bei Schlachtung anwesend sein.
Ausgebildeter Metzger muss bei Schlachtung anwesend sein.
Terminabsprache bei der Verwaltungsstelle Wittlensweiler.
Stadt Freudenstadt
Gemeindeschlachthaus Wittlensweiler
Schlachtraumbenutzungsgebühren
pro Schwein 15,00 Euro
pro Kalb, Ferkel, Ziege, Schaf 8,00 Euro
pro Rind 20,00 Euro
Auswärtige
pro Schwein 30,00 Euro
pro Kalb, Ferkel, Ziege, Schaf 26,00 Euro
pro Rind 42,00 Euro
Notschlachtung
pro Kleinvieh 8,00 Euro
pro Großvieh 10,00 Euro
nur Verarbeitung (Wursten)
Hausschlachtung 8,00 Euro
auswärtig 11,00 Euro
Kühlraumbenutzung pro Tag
Hausschlachtung pro Tag 5,00 Euro
auswärtig pro Tag 11,00 Euro