Rechnungswesen/ Buchhaltung Stadtentwässerung Freudenstadt
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe und hoheitliche Tätigkeit der Stadt Freudenstadt und wird seit 01. Januar 1994 als Eigenbetrieb nach dem kommunalen Eigenbetriebsgesetz - als Sondervermögen - geführt
Das Rechnungswesen, die Geschäftsbuchhaltung mit der Finanz- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Debitorenbuchhaltung werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freudenstadt nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt.
Fragen zu Ihren/unseren Rechnungen werden hier gerne beantwortet.
Das Rechnungswesen, die Geschäftsbuchhaltung mit der Finanz- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Debitorenbuchhaltung werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freudenstadt nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt.
Fragen zu Ihren/unseren Rechnungen werden hier gerne beantwortet.
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Kaufmännischer Betriebsleiter Stadtentwässerung Freudenstadt
- Abwasser entsorgen
- Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
- Entwässerungsgenehmigungen
- Finanzwesen Stadtentwässerung Freudenstadt
- Gesplittete Abwassergebühr - Ermittlung/Änderung befestigter Grundstücksflächen für die Niederschlagswassergebühr
- Kanalisation/ Planung/ Bau/ Betrieb und Technik
- Kanalnetz: Kanalrückstau/Kanalunterhaltung/Auskünfte Kanalisation/Kanalpläne
- Kläranlagen